Notizen aus dem Schlandnetz: SlideShare und der Datenschutz

Deutschland gilt ja sowieso nicht gerade als Internetland der ersten Liga. Unser langsames DSL, die strahlend weiße LTE-Landkarte, die GEMA-beherrschte musikbefreite Youtube-Playlist einerseits und die Beherrschung des Marktes durch amerikanische Unternehmen andererseits sind schon Kult. Das Restpotential machen wir uns dann noch mit widersinnigen Gesetzen und Vorschriften kaputt, was man auch als Subventionsprogramm für unterbeschäftigte Anwälte, die dann Abmahnungen in Serie abschicken können, deuten kann.

Da glaubt man auch sofort, dass eine Schlagzeile wie „SlideShare: Einsatz in Deutschland ist unzulässig“ absolut realistisch ist.

In einem Land, in dem wildgewordene Abmahnanwälte, die täglich auf ihrer Jagd auf Internetnutzer auf der PC-Tastatur Tausend mal öfter das € – Zeichen als das §-Zeichen eintippen und die unnachvollziehbarsten Gerichtsurteile bei Internetklagen zustande kommen, ist man sowieso schon geneigt, dies in die Liste alltäglicher Web-Absurditäten einzuordnen.

Genauso wie die Pressemitteilung des Datenschutzbeauftragten in Baden-Württemberg, der den den Datenschutzfinger hebt und in Ba-Wü ansässige Unternehmen darauf hinweist, dass sie Google Analytics nicht datenschutzkonform einsetzen. Sie müssten nämlich einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit Google abschließen. Ausserdem muss man die IP-Adressen anonymisieren und muss eine ausführliche Aufklärung über die erhobenen, personenbezogenen Daten (die IP-Adresse gehört dazu) darstellen. Zusätzlich muss der User der Datenerhebung auch widersprechen können (Optout). Man kann kleine Gewerbetreibende quälen, gegen NSA und GCHQ  ist man in deutschen Datenschutzbüros eh machtos.

In eine ähnliche Kerbe haut die Meldung auf der Site „www.datenschutzbeauftragter-info.de“, die von einer auf Datenschutz spezialisierten Consultingfirma – also nicht von einem Landesdatenschutzbeauftragten –  betrieben wird: Nutzt man als Webseitenbetreiber SlideShare und baut eine dort bereitgestellte Präsentation per iFrame in die Seite ein, werden Trackingtools verwendet, die auch IP-Adressen nichtanonymisiert erfassen. Das geschieht zudem noch ohne Erklärung in der Datenschutzrichtlinie und ist sozusagen illegal. Der Abmahnanwalt an sich darf tätig werden.

Webworker Viktor Dite hat auf die Schnelle ein Tool produziert, das den Standard-Slideshare Embed-Code variiert und Optout-Möglichkeiten anbietet.

SlideShare dürfte nur der Anfang sein. Es gibt unzählige Tools, die per iFrame in die eigene Site integriert werden können.