BGH wirft Google Verletzung der Prüfpflicht beim Autocomplete-Feature in der Suche vor

Das sollte nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht mehr passieren, zumindest nicht, wenn sich dagegen jemand beschwert: Bei Eingabe von „bettina wulff“ in die Google Suche wurde bisher der Suchterm „bettina wulff rotlicht“ vorgeschlagen (Autocomplete).

Screenshot von heute, 14.5.2013 – 10:41 Uhr

Im konkreten Fall vor dem Bundesgerichtshof ging es um eine Revision, die ein Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika angestrengt hat, nachdem ein Berufungsgericht vorher keine Verletzung eines Persönlichkeitsrechts durch die Autocompleteergänzung mit „Scientology“ und „Betrug“ erkennen konnte.

Der Bundesgerichtshof sieht nicht in der algorithmischen Erfassung von beliebten Suchanfragen das Problem, sondern in der nicht erfolgten Überprüfung, ob Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Google wird für Deutschland wohl ein Feature erstellen müssen, mit dem betroffene User Beschwerde einreichen können, um dann rechtlich problematische Suchanfragen zumindest als Autocomplete-Vorschlag unterdrücken zu können.

Urteil des VI. Zivilsenats vom 14.5.2013 – VI ZR 269/12 –