In dieser Woche ist Twitter 10 Jahre alt geworden. Verglichen mit Facebook ist die Twitter-Nutzung in Deutschland ziemlich gering. Einer der prominentesten User ist/war Jan Böhmermann, der in seiner Show Neo Magazin Royal (ZDF, ZDF neo) einen twitter-typischen Hashtag der Woche proklamiert hat.
Zum Zeh-Jahre-Anlasse hat Twitter Deutschland wohl über eine Agentur per Post Torten versenden lassen, an Medien wie stern.de, an Parteien wie die CDU, Vereine wie den FC Bayern München, aber nicht an Böhmermann, der für sich in Anspruch nimmt, Twitter und Periscope in Deutschland mit populär gemacht zu haben. Zudem hat der Twitter Account 514.000 Follower.
Die Rache: Snapchat statt Twitter und ein Hass-Video via Facebook-Moments
Die Silicon-Valey-Ikone Robert Scoble wird demnächst nicht mehr für das Hosting- und Cloudunternehmen Rackspace als „Futurist“ unterwegs sein. Das gab Scoble heute via Facebook bekannt.
The news is breaking. A chapter in my life closes and a new one opens up. Looking forward to working at Upload VR as its…
Statt dessen wird sich Scoble nun als Entrepreneur In Residence UploadVR widmen. Das ist ein Startup, das sich ganz der Entwicklung der Virtual- und Augmented Reality verschrieben hat. In Deutschland würde man hinter dem Begriff Entrepreneur In Residence so eine Art TZrainee-Programm vermuten. Tatsächlich ist der Begriff jedoch viel breiter.
Scoble begründet den Schritt, Rackspace nach sieben Jahren zu verlassen mit seiner Begeisterung für Virtual Reality, etwas womit sich Rackspace in den nächsten drei Jahren eher weniger beschäftigen wird, meint er. Dort habe man damit zu tun, Hostingkunden in die Amazon- und Microsoft-Cloud-Rechenzentren zu begleiten. Das Schlüsselerlebnis sei der Web Summit vor zwei Jahren in Irland gewesen. Dort hätten viele zum ersten Mal Bekanntschaft mit der Oculus Rift gemacht. Dieser Moment sei augenöffnend überwältigend gewesen.
Scobles Rolle bei Rackspace war, mit Startup-Unternehmen ins Gespräch zu kommen und in einer Form von Content Marketing entsprechende Neuigkeiten via Social Media in die Welt zu tragen. So gab es Newsletter, Posts, Videos und Konferenzen.
Das lang erwartete Facebook erste Townhall Meeting in Berlin ist vorbei. Registrierte Zuschauer mit offenbar vorher eingereichten Fragen kamen zu Wort. Per Livestream mit dem neuen „Facebook Live“ waren anfangs 233.00, gegen Ende dann 288.000 Zuschauer online dabei.
Ich als langjähriger Kunde und Nutzer dieses Bezahlsystems erhalte gerade eine Mail mit folgendem Inhalt:
wir möchten Sie heute darüber informieren, dass das Internet-Bezahlsystem ClickandBuy am 30.04.2016 eingestellt werden wird.
Bis zum Einstellungstermin steht Ihnen ClickandBuy weiter zur Verfügung. Sie können wie gewohnt mit ClickandBuy bezahlen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass es vorkommen kann, dass ClickandBuy schon vor dem 30.04.2016 bei Ihrem gewohnten Wunschanbieter nicht mehr als Bezahlmöglichkeit zur Verfügung steht.
Ich habe ClickAndBuy als Zahlungsanbieter wahrgenommen, der sehr zuverlässig arbeitete. Durch die Verknüpfung mit dem Bankkonto war es recht einfach Geld aufzuladen.
Die große Alternative ist natürlich Paypal. Ich habe angefangen, Paypal zu hassen, als das Unternehmen eine Ebayzahlung „eingefroren“ hat, weil der Käufer sein Paypalkonto mit einer gestohlenen Kreditkarte aufgeladen hat. Dummerweise kann man aber als Verkäufer nicht überprüfen, aus welche Quelle das Geld stammt. Für Verkäufer ist Paypal keine sichere Zahlungsmethode. Das habe ich in diesem Fall lernen müssen. Mein Vertrauen in Paypal ist damit zerstört worden. Aufgrund der dämlichen Policies, die Paypal im Umgang mit anderen Konten hat, habe ich sogar angefangen, Paypal zu hassen.
Wenn immer es ging, habe ich also mit ClickAndBuy bezahlt, oder mit Lastschrift vom Bankkonto. Das war einfach und ging zumindest vor SEPA und den mörderisch langen IBAN Nummern. Zuletzt hatte ich ClickAndBuy in Zusammenhang mit iTunes in Gebrauch. Dummerweise ging mit Apple Music und ClickAndBuy als Zahlmethode die Familienfreigabe nicht.
ClickAndBuy gehört sei 2010 der Telekom. Leider hat man im Konzern es wohl versäumt, ClickAndBuy breit genug aufzustellen und man hat offensichtlich nichts in die Weiterentwicklung investiert. So überlässt man jetzt Paypal den Markt. Es stimmt wenig tröstlich, dass ab und an neue Zahlungsdienstleister für Micro Payment auf den Markt kommen.
Komischerweise wird der Dienst geschlossen und nicht wie branchenüblich verkauft oder wenigstens billig vertickt. Man muss sein Guthaben übrigens rechtzeitig wegtransferieren oder aufbrauchen.
Das Landgericht Hannover hat die Eilbedürftigkeit des Anliegens Mitte Januar 2016 abgewiesen. Entschieden ist der Fall allerdings nicht. Ob das „Recht auf Vergessen“ sich auch auf Assoziationen bezieht, also auch auf Suchtreffer, die beispielsweise durch Tippfehler ausgelöst werden, bleibt noch zu entscheiden.
SUMA-EV ist Betreiber der Suchmaschine MetaGer: Die Gefahr für den
MetaGer-Betrieb ist aber nicht gebannt. Die bisherige Gerichtsentscheidung
lehnt die Klage nur aufgrund mangelnder Eilbedürftigkeit ab; eine
Entscheidung in der Sache liegt nicht vor. Wenn die Klägerin in die
Berufung oder ins Hauptverfahren geht, dann kann das Verfahren auch ganz
anders ausgehen. Eine Entscheidung gegen MetaGer würde den Betrieb aller
Suchmaschinen in Deutschland gefährden. Das Internet in Deutschland wäre
kaum mehr nutzbar, die Digitale Agenda wäre Makulatur.
Unschickliche Internet-Urteile mit Facepalm-Garantie war man gelegentlich eher vom OLG Köln gewohnt. Das Landgericht Hannover ist aber ein guter Kandidat, diese Stellung zu übernehmen.
Durch die Klage einer Rechtsanwältin aus Norddeutschland droht dem SUMA-EV, der als gemeinnütziger Verein der Betreiber der Meta-Suchmaschine MetaGer.de ist, das Aus. Metager bezeichnet sich als Deutschlands größte und sicherste Websuche.
Die Anwältin fordert, das „Recht auf Vergessen“ auch auf Assoziationen zu den beanstandeten Begriffen, beispielsweise Namen, auszuweiten.
„Würde der Klage stattgegeben, wäre das das Aus für alle Suchmaschinen in Deutschland“, sagt Wolfgang Sander-Beuermann, geschäftsführender Vorsitzender des SUMA-EV. „Eine Klageflut würde ihren Betrieb unmöglich
machen“. Sicher ein schwerer Schlag gegen den Internetstandort Deutschland, der im weltweiten Vergleich ohnehin einen schweren Stand hat.
Der Fall ist nach mündlicher Verhandlung wegen einer Einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Hannover. Am 13.1.2016 will das Gericht das Urteil verkünden. Die Klage ist also nicht abgewiesen worden. Prozessbeobachter hatten dies allerdings erwartet.
Konkret klagt die Rechtsanwältin, Links zu löschen, die auf Webseiten mit
einem Namen zeigen, der dem ihrem nicht entspricht, aber ähnlich ist. Lässt man, so die Begründung der Einstweiligen Verfügung, in dem Namen der Anwältin einen Buchstaben weg, so werden beim Suchen nach diesem Namen Ergebnisse angezeigt, die der Klägerin missfallen.
Bezug genommen wird dabei auf das EuGH-Urteil vom 13.5.2014 zum „Recht auf Vergessen“.
Würde der Klage stattgegeben, könnte sich jeder auf das „Recht auf Vergessen berufen“, um nahezu beliebige Inhalte löschen zu lassen. Suchmaschinen wären damit sinnlos.
Wissenschaftler der Universität St. Gallen haben 60 strukturierte Interviews mit Experten befragt, die entweder Wirtschafts- oder Beratungsunternehmen oder Gewerkschaften angehören oder in der Forschung tätig sind – allesamt Spezialisten im Bereich Arbeit. Sie sind danach befragt worden, wie wohl die Arbeitswelt von morgen aussehen könnte, welche Folgen das für die arbeitende Bevölkerung hat und auf welche Veränderung sich die Gesellschaft einstellen muss.
Ich habe mich zwischenzeitlich ein bisschen reingehört und ein paar Stunden live verfolgt. Das neue Moment von Beats 1 war für mich, mit einer recht eigenwilligen Präsentationsform konfroniert zu werden, über Stilgrenzen und Formatgrenzen hinweg. Abgesehen von den vielen technischen Fehlern, die da so passieren, finde ich Beats 1 richtig gut, auch wenn ich nicht täglich vier Stunden höre, sondern vielleicht mal 20 Minuten.
Ich habe selbst jahrelang Radio gemacht, Lokalfunk und Formatradio und selber auch viel Blödsinn produziert. Wenn man das ein paar Jahre macht, kommt man gar nicht mehr auf die Idee, dass es neben Formatradio auch noch andere Darstellungsformen geben kann. Unsere öffentlich-rechtlichen Sender versuchen sich gerne an Alternativen und scheitern meist.
Bei privaten und bei kommerziell erfolgreichen Sendern in Deutschland herrscht relative Eintönigkeit vor („more of the same“). Die Branche ist ziemlich kaputt, talentierte Mitarbeiter fehlen, die Gehälter sind niedrig und in öffentlichen-rechtlichen, von gepflegter Beamtenmentalität geprägten „Funkhäusern“ sind die „Popwellenmacher“ die Schmuddel- und Kellerkinder. Aus dieser Ecke kommen die Radiomacher hierzulande auch nicht mehr heraus. Das Thema hat sich erledigt. Vor so einem Hintergrund finde ich Beats 1 richtig gut.
Klar kann man sich heute sein „Wunschmusikprogramm“ selber zusammenstellen. Es gibt itunes und Spotify und dergleichen, kein Problem. Aber man kann das nicht immer. Diese eigenen Zusammenstellungen sind auf Dauer langweilig, denn es fehlt naturgemäß das Überraschende. Webradios sind hierzulande meist per IP verbreitete UKW-Zweitverwertungen oder so langweilig wie die UKW-Programme selbst, zu nischig (was auch okay ist) und nur von einer Minderheit hörbar. Innovation ist nicht zu beobachten. Alles tot wie Disco, um aus dem Film „Schnappt Shorty“ zu zitieren.
Die hiesige Radioszene wird von Verlegern dominiert, deren Maxime Geiz, Gier und Gewinnsicherheit das Handeln und das Entscheiden über Investitionen bestimmt. Das komplizierte überreggulierte Medienrecht in Deutschland und Europa hat verhindert, ordentliche Marktvolumina zu generieren, um europaweite Strategien anwenden zu können. Ein paar Verleger haben sich in zum Beispiel polnischen Privatradios eingekauft, aber es fehlt eben an Expertise und Know How, um punktuelle Erfolge auf europäischer Skala zu skalieren. Wem das ein bisschen gelungen ist, ist NRJ, eine aus einem Piratenradio in den 1980er Jahren hervorgegangenes Senderkonklomerat aus Frankreich, das aber in vielen europäischen Ländern an nationalen Lobbyisten und alteingesessenen Medieninteressensträgern gescheitert ist. Rundfunkpolitik ist immer auch Innenpolitik. Leider hat sich alles konserviert, es gab keine nennenswerten technischen Weiterentwicklungen und damit auch keine inhaltlichen.
Radio ist nicht nur Musik. Radio ist Unterhaltung, klar, hauptsächlich mit Musik, aber das eigentliche Emotionale wird durch Moderatoren, DJs, Jocks, Ansager – wie man sie auch immer nennen möge – generiert. Das muss sich nicht in der typischen Morningshow mit mehr oder weniger motiviert sich durchwitzelnden Moderatoren erschöpfen, sondern kann auch in die Richtung gehen, die Beats 1 einschlägt. Die Wortbeiträge, die die einsetzen, haben eine Qualität, die man auf Deutschlandfunk etc. erwartet.
Nicht jeder möchte ständig sein Programm selbst zusammenstellen, man will auch überrascht werden, um nicht in der Music-Bubble abgeschirmt sich zu langweilen. Da ist Beats 1 auf einem guten Weg, finde ich.
Am 30.6.2015 hat Apple nun IOS 8.4 ausgerollt. Es bringt Apple Music auf das iPhone und das iPad.
Es gibt zwei Abomodelle: Der Ein-User-Zugriff kostet 9,99 Euro pro Monat, wenn bis zu sechs Leute mithören wollen, werden 14,99 Euro fällig. Drei Monate sind gratis.
Für die Nutzung muss man die 80-seitige-AGB-Erklärung akzeptieren.
Die bereits gekauften Songs sind natürlich ebenfalls zugänglich.
Mittels einer Personalisierung kann man nun Vorschläge generieren lassen.
Danach wird man nach einigen Favoriten aus diesen Genres gefragt.
Nun wird eine Vorschlagsliste gezeigt.
Auch das Apple Radioprogramm Beats 1 ist nun verfügbar.
Es gibt u.a. eine Charts Now Show, Soundsystem, The Mixtape, On The Floor, All-City und Pop-Hits.
Langsam werden mehr Details zu Beats 1 bekannt, jenes Radioprogramm, das Apple auf die Mac- und IOS Geräte bringen möchte,
Start soll wohl am 30.6.2015 sein.
Dr. Dre (sowieso schon Mitglied der Apple Familie) wird eine Show namens The Pharmacy präsentieren, ebenso wie der Rapper Drake, den wir ja bei der Vorstellung während des Apple WWDC-Events schon auf der Bühne gesehen haben.
Auch Elton John soll eine eigene Radioshow bekommen. Weitere Namen, die im Gespräch sind, sind St. Vincent, Disclosure, Josh Homme und der von Schauspieler und Rapper Jaden Smith.
Die Quelle ist die New York Times, die einen Beitrag und ein Interview mit Zane Lowe (BBC) veröffentlicht hat. Dass Taylor Swift, die Apple wegen der Tantiemen in der Probephase kritisiert hatte, eine eigene Sendung bekommt, gilt aber als unwahrscheinlich, so 9To5Mac
Nun bringt auch Facebook eine App, die sich auf Fotos stützt und „Momente“ kreieren möchte. Ähnliche Konzepte gibt es in den Fotoapps von Apple (dort heißen die Momente „Ereignisse“) und im neuen Google Fotos. Dort sind die Fotos in „Alben“ organisiert, doch die automatisch erzeugten Sammlungen haben ähnlichen Charakter.
This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. These cookies ensure basic functionalities and security features of the website, anonymously.
Cookie
Dauer
Beschreibung
cookielawinfo-checkbox-advertisement
1 year
Set by the GDPR Cookie Consent plugin, this cookie is used to record the user consent for the cookies in the "Advertisement" category .
cookielawinfo-checkbox-analytics
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Analytics".
cookielawinfo-checkbox-functional
11 months
The cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
cookielawinfo-checkbox-others
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Other.
cookielawinfo-checkbox-performance
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookie is used to store the user consent for the cookies in the category "Performance".
CookieLawInfoConsent
1 year
Records the default button state of the corresponding category & the status of CCPA. It works only in coordination with the primary cookie.
JSESSIONID
session
The JSESSIONID cookie is used by New Relic to store a session identifier so that New Relic can monitor session counts for an application.
viewed_cookie_policy
11 months
The cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Functional cookies help to perform certain functionalities like sharing the content of the website on social media platforms, collect feedbacks, and other third-party features.
Performance cookies are used to understand and analyze the key performance indexes of the website which helps in delivering a better user experience for the visitors.
Analytical cookies are used to understand how visitors interact with the website. These cookies help provide information on metrics the number of visitors, bounce rate, traffic source, etc.
Cookie
Dauer
Beschreibung
__gads
1 year 24 days
The __gads cookie, set by Google, is stored under DoubleClick domain and tracks the number of times users see an advert, measures the success of the campaign and calculates its revenue. This cookie can only be read from the domain they are set on and will not track any data while browsing through other sites.
CONSENT
2 years
YouTube sets this cookie via embedded youtube-videos and registers anonymous statistical data.
Advertisement cookies are used to provide visitors with relevant ads and marketing campaigns. These cookies track visitors across websites and collect information to provide customized ads.
Cookie
Dauer
Beschreibung
IDE
1 year 24 days
Google DoubleClick IDE cookies are used to store information about how the user uses the website to present them with relevant ads and according to the user profile.
test_cookie
15 minutes
The test_cookie is set by doubleclick.net and is used to determine if the user's browser supports cookies.
VISITOR_INFO1_LIVE
5 months 27 days
A cookie set by YouTube to measure bandwidth that determines whether the user gets the new or old player interface.
YSC
session
YSC cookie is set by Youtube and is used to track the views of embedded videos on Youtube pages.
yt-remote-connected-devices
never
YouTube sets this cookie to store the video preferences of the user using embedded YouTube video.
yt-remote-device-id
never
YouTube sets this cookie to store the video preferences of the user using embedded YouTube video.