NSA kein Google-Trend?

Es gibt seit einiger Zeit auch für Deutschland unter http://www.google.de/trends/ eine Darstellung, welche Suchbegriffe im Verlauf der letzten Tage „Trend“ in der Suchmaschine waren.

Die Suchanfragen am Samstag drehten sich um die TV-Oldtimer „Wetten, dass“ mit „Michael Hunziker“ und „Stefan Raab“. Von „NSA“ oder „Prism“ ist komischerweise nichts zu sehen. Als einziges internetnahes Thema erscheint „Paypal“. Das gab es eine Panne mit den versehentlich verschickten Gewinnbenachrichtigungen.

Erstaunlich, wie wenige Suchanfragen wie „Hochwasser“ es offensichtlich gibt:

Aber vielleicht ist den Leuten sowohl das Überwachunsgthema wie auch das Hochwasserthema relativ egal order nicht suchrelevant.

Das Trend-Tool zeigt auch einige Topsuchen aus verschiedenen Kategorien. Da gibt es eine Rubrik „Regierungsbehörden“.Ganz augenscheinlich sind damit amerikanische Behörden gemeint und die Analyse basiert auf dem amerikanischen Index.

Doch NSA und Prism sind auch in den USA an diesem Wochenende ein Riesenthema. Von daher ist es schwer nachzuvollziehen, dass ausgrechnet „United Nations“ laut Google Trends der „trending topic“ sein soll. Danach kommen mit großem Abstand „US Senate“ und „US Kongress“.

Es sieht eher so aus als sei das Problem NSA-Zugriff auf Server von Internetfirmen weggefiltert worden.

Es ist übrigens nicht so, dass Behörden, die die Sicherheit des Landes betreffen per se nicht in Google Trends vorkommen: Die Homeland Security ist auch als Topic dabei, allerdings ganz weit unten. 

Neues aus Bluffdale?

Die Aufregung auch in Deutschland war groß, als die Süddeutsche mit einer Story aufmachte, wonach in den USA praktisch der komplette Datenstrom von Google, Amazon, Microsoft, Facebook über die National Security Agency (NSA) ausgewertet wird.

Hier ist eine nette Infografik zum Aufbau und der Funkitionsweise der NSA.

Dass die NSA in Bluffdale eine Riesenanlage (Datacenter) gebaut hat, ist schön länger (durch den Informanten und Exmitarbeiter William Binney) bekannt und das Ansinnen der Behörde eigentlich auch: Den Datenverkehr zu scannen und und in der Lage zu sein, auch sichere Verschlüsselungen zu brechen. Blöderweise kann aber jeder US-Bürger und natürlich auch Ausländer damit überwacht werden (das erinnert an die TV – Serie „Person of Interest„, die in Deutschland abgesetzt worden ist, weil das Publikum von RTL die Szenerie nicht verstanden hat).

Die Vorwürfe von ihm gegen die US-Regierung sind etwa ein Jahr alt und Wire hat darüber ausführlich berichtet: http://www.wired.com/threatlevel/2012/03/ff_nsadatacenter/

Irritierend waren Formulierungen in einem angeblich geleakten Dokument, wonach die staatlichen Behörden „direkten Zugriff“ auf die Server der Unternehmen haben. Dies sei im sogenannten Prism-Programm so auf Basis geltenden Rechts wie dem Patriot Act oder FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act), unter denen auch die Echelon – Anlagen in Deutschland fielen.

Die Frage ist natürlich, ob die gezeigte Prism-Präsentation echt ist. Besonders professionell gestaltet wirken Logo und Aufmachung ja nicht gerade. Da wäre vielleicht ein Design-Job frei, wie der englische Guardian bemerkte, der auch festgestellt hat, dass auch englische Geheimdienste auf die Erkenntnisse aus der NSA-Datenflut zugreifen konnten. Involviert ist hier der britische GCHQ mit dem harmlos klingenden Namen Goverment Communications Headquaters, der allerdings auch in kalten Kriegszeiten in Deutschland Echelon mitbetrieben hat.

Ernst genommen wird die Affaire, die auch den US-Präsindenten unter Druck geraten lässt dennoch erstaunlich heftig. Nach dem 11.September 2001 war Abhören salonfähig geworde, egal was, egal wo, egal wen – wenn’s nur dem Kampf gegen den Terror dient.

Auch wenn man in USA Datenschutzfragen nicht mit der Intensität diskutiert und bewerten wie in Deutschland, lassen sich auch Amerikaner nicht gerne von ihrer Regiererung überwachen. Verkaufbar ist das nur unter dem Totschlagargument Terrosismusbekämpfung, doch die Beweise dafür, dass man ein solches System wie Prism braucht, fehlen.

Die Amerikaner lassen sich die NSA nun einiges kosten. Überwachung der eigenen Bevölkerung hat noch nie besonders gut funktioniert – in Deutschland hat man das über einige Jahrzehnte zumindest im östlichen Teil sehr ernsthaft versucht und alles eingesetzt, was damals technisch und menschlich möglich war. Die CIA war dabei und sollte eigentlich daraus gelernt haben (Stichwort Rosenstolz).

Insbesondere Apple und Google dementieren, dass es Zugriff auf deren Server von staatlicher Seite gibt. In Google Plus finden sich zitierten Dementis, verbreitet über den Account von +MattCutts (http://googleblog.blogspot.de/2013/06/what.html) und +LarryPage.

Ich hatte gestern eine interessante Diskussion mit Leuten, die ohnehin sehr Google kritisch eingestellt sind. Eine Stimme meinte, man könne „schon selbst etwas tun“, zumindest die Big4 meiden (Google, Microsoft, Facebook und Apple).

Auch der hessische Justizminister hat sich – ich finde naiverweise – dafür ausgesprochen, die betroffenen, d.h. erst mal die ständig benannten US-Anbieter zu meiden. Ansonsten zeigt sich Verbraucherschutzministerin Aigner empört, leider hört man von den Piraten nichts (da sollte man eigentlich die Kompetenz am ehesten vermuten).

Ich denke, der Schein der seeligen Internetinsel trügt: Wer auf deutsche oder auch europäische Anbieter setzen will, muss zunächst erstmal welche finden: Auch Anbieter mit deutsch klingenden Namen haben Filialen in den USA und damit dürfte Patriot Act für sie ebenso gelten. Internetinfrastruktur ist international. Pure lokale Player sind sehr selten. Dazu gehören 1&1 (und damit auch mail.com, web.de, gmx.xyz), Deutsche Telekom mit T-mobile), Hetzner (Dienstleister für Jimdo) und viele viele mehr. Google, Facebook, Apple liefern Dementis und Beteuerungen, es gäbe keinen „direkten Zugriff“ auf die eigenen Server. Von deutscher international aktiver Seite hört man auffällig wenig.Man hält sich zurück, solange die deutschen Internetnutzer sich dem noch nicht bewusst geworden sind.

Die größten Infrastrukturanbieter sind (nach Markosweb.com; gelb markiert die europäischen bzw. deutschen) :

1. GoDaddy.com 480662 139801 114836
2. Google 416917 8961 13579
3. THEPLANET.COM INTERNET SERVICES 338908 79727 128702
4. Bluehost 178043 48370 26205
5. SoftLayer Technologies 148042 55884 57967
6. Ovh Systems 126252 25010 16722
7. Hetzner Online AG 125884 40265 27697
8. Rackspace Hosting 122243 68806 21835
9. 1&1 Internet AG 117878 62421 9091
10. New Dream Network, LLC 85968 13341 13830
11. Layered Technologies 83124 55991 41211
12. Oversee.net 79935 50713 35268
13. Secure Hosting 76057 59658 19197
14. Peer 1 Network 72991 42038 61947
15. The Endurance International Group 71332 17522 13297
16. AMAZON.COM 61126 30577 15372
17. 1&1 Internet 60942 7923 10886
18. Castle Access 58171 48388 19896
19. Plus.line AG 57107 46894 15188
20. MEDIA TEMPLE 55400 14330 10018

Diese europäischen bzw. deutschen Anbieter unterhalten in den USA Büros, Datacenter, Firmenableger und fallen dementsprechend unter den Patriot Act und andere einschlägige Gesetze.

Nacktprotest scheint zum Volkssport zu werden

Jetzt auch hüllenloser Protest bei GNTM. Zumindest in den aktuellen Medien kann man damit auf ein Bild und laufende TV-Kameras hoffen.

Was in Deutschland eher harmlos ist, kann in anderen Teilen der Welt brandgefährlich sein, wie das Beispiel Tunesien zeigt:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/tunesien-femen-aktivistin-in-psychiatrische-klinik-eingewiesen-a-890627.html

http://www.cicero.de/weltbuehne/femen-proteste-in-tunesien-barbusig-fuer-gleichberechtigung/54186

Eher harmlos ist der Nacktprotest vor dem Berliner Kanzleramt:
http://www.stern.de/politik/deutschland/protest-vor-kanzleramt-femen-frauen-fordern-merkel-heraus-2021975.html

Bei Flickr: http://www.flickr.com/photos/phopectiveberlin/8975708985/ 

Erwartet die Demonstrantinnen eigentlich noch etwas strafrechtliches (außer dass man mehr oder weniger ruppig abgeführt wird)? Erregung öffentlichen Ärgernisses? Widerstand gegen die Staatsgewalt? Verstoß gegen das Demonstrations- und Versammlungsrecht?

Extrem schnell und ruppig reagierte die Polizei gestern in Berlin auf eine Femen-Aktion am Rande der Konvoistrecke beim Obamabesuch, mit dem die Aktivistinnen Obamas Unterstützung zur Freilassung der in Tunesien inhaftierten Oben-Ohne-Demonstrantinnen gewinnen wollten („Obama help“). Doch die Aktion dauerte nur wenige Sekunden und der Staatsgast dürfte kaum etwas mitbekommen haben. Dafür war das Polizeiaufgebot zu massiv:
http://www.stern.de/panorama/femen-in-berlin-nackter-protest-bei-obama-besuch-2027110.html

Hier der Post dazu auf der russischen Femen-Website und hier die Bilder.

Affiliatemarketing: Wenn zwei konkurrierende Onlinedienste sich streiten…

Affiliate Marketing ist heute, 2013, nicht nur nahezu vertane Liebesmüh‘, sondern kann für Webseitenbetreiber (Publisher) regelrecht gefährlich sein.

Für viele Webseitenbetreiber schien die Beteiligung an Affiliateprogrammen in den Doppelnullerjahren (ca. 2001 bis 2005) eine Möglichkeit zu sein, einige Euros mit einer Website zu generieren. Manchmal funktionierte das sogar, oftmals konnten wenigstens die Hostingkosten wieder eingefahren werden.

Damals wurde die eine oder andere Content – Site, die sich mit einem bestimmten Thema beschäftigt hat, tatsächlich noch in Suchmaschinen gefunden.

Niedergang des Affiliatebereichs

Heute sind die meisten Sites, die Affiliatelinks eingebaut haben, so weit abgewertet, dass diese fast nicht mehr sichtbar werden (Google nennt sie Thin Affiliates und rechnet diese dem Webspam zu). Mit der Teilnahme an Affiliateprogrammen ist kaum mehr Umsatz zu machen – von den absoluten Topplayern wie Dienste im Preisvergleichssegment mal noch abgesehen.

Das ist natürlich für Webseitenbetreiber schade, aber auch für Werbetreibende, denn: Gerade in Märkten und Nischen, in denen Onlinewerbung teuer ist, ist ein gut gesteuertes Affilieateprogramm in der Lage, neue Leads über Affiliates vergleichsweise günstig zu generieren.

Rolle der Affiliates in der Customer Journey

In der Customer Journey spielen Affiliateseiten, die einen Mehrwert bieten, z.B. indem sie den potentiellen Kunden den Weg durch den Tarifdschungel etwas einfacher machen, durchaus eine zunehmend wichtige Rolle (Stichwort Leadnutrition und Contentmarketing).

Völlig sinnlos wird es für Webseitenbetreiber allerdings, Programme einzusetzen, die Werbemittel mit juristisch umstrittenen Aussagen anbieten. Dann haftet der Affiliatepartner des Anbieters für Rechtsverstöße mit.

Ein aktuelles Beispiel liefert der Testsieger-Krieg zwischen Elitepartner und Parship. Beide Onlinedienste, die beide mit großen Budgets beworben werden, streiten sich im Frühjahr 2013 um die Rechtmäßigkeit, sich in der Werbung auf einen Stiftung-Warentest-Artikel beziehen zu dürfen.

Im Abmahnland Deutschland überziehen sie sich mit Verfügungen und ziehen vor Gericht, wollen aber (wie Parship) auf die Inkludierung der Testsiegerlogos in Onlineads und TV Werbespots nicht verzichten und lassen es auf einen Prozess ankommen. So verwendete Parship einen Bezug auf ein für Parship positives Testergebnis aus dem Stiftung Warentest Heft 3/2011. Der Konkurrent, ElitePartner, wendet ein, dass das Testergebnis schon zu alt sei, denn zwischenzeitlich sähe Parship ja ganz anders aus.

Beispiel: Die juristische Auseinandersetzung zwischen den Datingsites ElitePartner und Parship

Da sich deutsche Gerichte mit Internet- und Onlineangelegenheiten traditionell sehr schwer tun, ist das Risiko sehr hoch, zu unterliegen. Meist kann überhaupt nicht abgeschätzt werden, wie das angerufene Gericht die Angelegenheit sieht und urteilt.

Im aktuellen Fall erging am 23.5.2013 eine Einstweilige Verfügung an Parship, die Formulierungen in Bezug auf das Testergebnis 2011 mit Aussagen wie „Ich bin einfach gerne beim Testsieger“ oder „Ich habe einfach wenig Zeit, deshalb gleich zum Testsieger“ zu unterlassen. Moniert worden sind die TV Spots auf N24 und Tele5.  

Parship hat dann offensichtlich allen Online-Affiliatepartnern eine E-Mail (Friendly-from „Rechtsabteilung“, was ein wenig wie Spam aussieht) und ein Schreiben zugestellt (mit normalem Brief), in dem bei Androhung von Schadensersatzansprüchen die Entfernung von „Testsieger“-Aussagen gefordert wird – was formaljuristisch wohl in Ordnung ist. Dem Affiliate-Thema hat man sicherlich keinen guten Dienst erwiesen.

Parship muss sich den Vorwurf gefallen lassen, es „darauf ankommen“ haben zu lassen. Dass die Testaussage umstritten ist, war bekannt. Offensichtlich sind die Testsieger-Aussagen aber so werbewirksam und konversionstreibend, dass man gerade in einer für die Branche so wichtigen Zeit wie dem Frühling nicht darauf verzichten wollte.

Man hat meiner Einschätzung nach mit einer Einstweiligen Verfügung gegen die TV-Spots gerechnet. Die Kosten für das Verfahren (Gegenwert schätzungsweise TV-Spotkosten für 3 bis  4 Tage) waren in die Werbekampagne wohl schon eingepreist. Wäre man vom Urteil überrascht worden, wäre die Reaktion und das Mailing an die Affiliatepartner nicht so unmittelbar erfolgt. Zudem ist es auch nicht das erste Mal, dass Parship diese Reaktionen zeigt.

Sites ständig prüfen, Kampagnen im Auge behalten

Was heißt das nun für die Affiliatepartner-Seiten: Es ist also laufend zu prüfen, welche Werbemittel der Werbepartner einsetzt, auch wenn diese vom Adserver stammen. Tückisch ist auch, wenn Screenshots und Thumbnails umstrittene Testsieger-Logos oder Formulierungen zeigen.

Das alles erfordert natürlich einiges an Aufwand und Aufmerksamkeit. Für ein bis zwei Sales im Vierteljahr lohnt sich das nicht.

Wenn das Affiliateprogramm eher verzichtbar ist, da es ohnehin nicht besonders performt, sollte man solche strittigen Programme vielleicht pausieren oder kündigen. Man muss sich dann überlegen, ob es das Risiko wert ist, eine Kampagne mitzugehen. Auch wenn für den Seitenbetreiber keine externen Kosten anfallen: Solche kurzfristigen Änderungen sind ausgesprochen lästig, bringen nichts und nerven nur.

Warum Gerichtskosten nicht lieber in Produktentwicklung investieren?

Ich frage mich, ob solche Kleinkriege, die auch auf den Rücken von Drittparteien ausgetragen werden, langfristig erfolgreich sein können.

Dieses in juristische Auseinandersetzung investierte Kapital könnte man ja auch für die Produktentwicklung hin zu einer Differenzierung oder zur Verbesserung der User Experience einsetzen. Dann würde sich vielleicht auch der Druck mindern, jeden kleinsten Schritt des Konkurrenten mit einem nahezu identischen Angebot argwöhnisch beobachten zu müssen.

So könnte man die Themen mobile Nutzung, verbessertes Matchmaking und sowie Aktivierung konsequenter angehen ehe es den internationalen Diensten gelingt, in Deutschland Fuss zu fassen oder die Social Media Plattformen mehr Dating-Fetaures etablieren.

Auch mit den Affiliatepartner könnte man konstruktiver zusammenarbeiten, sie mit Background füttern, Sonderaktionen fahren (nicht nur immer wieder die langweilige Rallye). Das machen manche Werbetreibenden schon besser als andere. ElitePartner hat für Mai 2013 eine Gutscheinaktion aufgelegt, während Parship Abmahnungen nach § 314 II BGB verschickt.

BGH wirft Google Verletzung der Prüfpflicht beim Autocomplete-Feature in der Suche vor

Das sollte nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht mehr passieren, zumindest nicht, wenn sich dagegen jemand beschwert: Bei Eingabe von „bettina wulff“ in die Google Suche wurde bisher der Suchterm „bettina wulff rotlicht“ vorgeschlagen (Autocomplete).

Screenshot von heute, 14.5.2013 – 10:41 Uhr

Im konkreten Fall vor dem Bundesgerichtshof ging es um eine Revision, die ein Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika angestrengt hat, nachdem ein Berufungsgericht vorher keine Verletzung eines Persönlichkeitsrechts durch die Autocompleteergänzung mit „Scientology“ und „Betrug“ erkennen konnte.

Der Bundesgerichtshof sieht nicht in der algorithmischen Erfassung von beliebten Suchanfragen das Problem, sondern in der nicht erfolgten Überprüfung, ob Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Google wird für Deutschland wohl ein Feature erstellen müssen, mit dem betroffene User Beschwerde einreichen können, um dann rechtlich problematische Suchanfragen zumindest als Autocomplete-Vorschlag unterdrücken zu können.

Urteil des VI. Zivilsenats vom 14.5.2013 – VI ZR 269/12 –

Hosting als Rankingfaktor in Suchmaschinen?

Mein Privatverdacht war bisher immer, dass es durchaus einen Rankingfaktor „Hosting“ oder „Hoster reputation“ gibt.

Gibt es eine Hoster Reputation?

Offiziell war nicht viel zu erfahren, zumindest habe ich nie etwas von einer „hoster reputaion“ als Rankingfaktor gehört oder gelesen. Aus aber aus Sicht einer Suchmaschine kann es ja nachvoillziehbarerweis absolut interessant sein, festzustellen, wo und bei welchem Anbieter die Site gehostet ist.

Aufwendige Seiten wird man kaum auf einem Shared Server hosten, Business Websites nicht auf einem gratis Account  – zumindest heute nicht mehr (angeblich ist ja Mark Zuckerbergs erste Site wieder aufgetaucht und lag beim amerikansichen Angelfire – wie Tripod seinerzeit ein Gratishoster von Lycos).

Natürlich kann es interessante und verlinkungswürdige Seiten auch bei Gratishostern geben, aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, auf Gratishoster-Servern viele relevante Sites zu finden?

Hostingkonzept als Spiegel des Gesamtaufwands, den ein Anbieter zum Betrieb der Website betreibt?

Denn: Mit der Auswahl des Hostingkonzepts und damit des Hosters sollte sich eine Beziehung zum verfügbaren Budget, das ein Unternehmen bereit stellt, um einen Webauftritt zu realisieren, ergeben. Ein ähnliches Signal wäre das zugrundeliegende Content Management System. Auch die Korrektheit des Codes ist ja als Spiegelbild des Aufwands, der für den Betrieb der Website getrieben wird,  bekanntermaßen ein Faktor.

Man kann  ja ab und an einige Fragen zu Google schicken, die dann von Matt Cutts mit viel Glück per Video im Webmaster Channel bei Youtube beantwortet werden. Meine Frage „Is there something like a hoster reputation as ranking factor“ kam zwar nicht dran, aber eine ähnliche:

My SEO client is using shared hosting for one of their websites. When I checked other sites hosted on their server, I found some spammy websites. Will that affect ranking of my client’s website?

Google: Hoster Reputation beeinflusst Ranking nicht 

Von Google wird das dementiert. „Typischerweise nicht“. Es gebe Ausnahmen, aber die seien, sehr sehr rar. 

Also: Offensichtlich gibt es keine „hoster reputation“, die das Ranking beeinflusst. Aber immerhin existieren ja viele Faktoren, die erwiesenermaßen im Rankingalgorithmus berücksichtigt werden. Die Seitenladezeit und der Serverstandort gehören dazu. 

Nun ist „SchülerVZ“ Geschichte

Die lange Leidensgeschichte der VZs geht weiter. Am Anfang war StudiVZ – eine Kopie der Facebookidee – eine Erfolgsgeschichte: Massenhaft User, ein Account war Standard bei Fachhochschülern und Studenten. Doch Facebook expandierte weltweit und rollte auch eine deutschen Sprachversion aus.

StudiVZ war Marktführer

Entschieden war das Rennen damit überhaupt nicht. Der Facebook-Clone StudiVZ war in Deutschland Marktführer und Gegenstand von Forschungebemühungen zum Thema Social Media. Der Spiegel schrieb 2008 „… bevor es ans Geldverdienen geht, stellen die Kalifornier nun
eine deutsche Facebook-Version ins Netz. Spät, vielleicht zu spät.“

VZ-Gruppen

Charakteristisch bei StudiVZ waren die Gruppen, von denen es Hundertausende gab. Die Mitgliedschaft in einer der Gruppen  mit oft lustigen Namen war eher eine Profilergänzung, weil die Gruppenmitgliedschaften eher den gesellschaftlichen Status und die Einstellung des Users reflektiert hat.

Im Vergleich zu Facebook bot StudiVZ viel weniger Features. Viele User migrierten zu Facebook, denn hier war es möglich, Apps zu integrieren, mit denen sich die User interagieren konnten. Diese Möglichkeit fehlte bei StudiVZ lange Zeit. Die Eigentümer wollten der Gatekeeper zu den User sein.

Diversifizierung  SchülerVZ, meinVZ – boring German

Statt dessen setzte man auf Diversifizierung mit „SchülerVZ“ und („boring German“ – typisch) auf „meinVZ“ für alle und hob den besonderen deutschen Datenschutz als USP hervor. Geholfen hat das nicht, auch wenn „boring German“ nicht falsch sein muss – bei web.de hat es ja auch funktioniert.

Zu spät haben die VZs Schnittstellen für Entwickler geboten. Der Zug war abgefahren. Relaunchversuche brachten keine Rettung. Damit war die leicht schillernde VZ-Erfolgsgeschichte Geschichte. Leider, denn damit bestätigt sich wieder die These von tendeziell glück- und erfolglosen deutschen Internetunternehmen.