Knapp 70 Prozent der Deutschen nutzen einen der vier größten Freemailer

Mittlerweile ist die gute alte E-Mail wohl „in der Mitte der Gesellschaft“ angekommen, wie man so schön sagt. 81 Prozent der Deutschen nutzen diesen Internetdienst.

Vielen Menschen reicht eine anonyme Gratis-Mailbox ganz offensichtlich. Dabei könnte man mit einer E-Mailadresse, die zu einem registrierten  Domainnamen gehört, Seriösität und Vertrauenswürdigkeit vermitteln.

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Das erste Berliner „Townhall-Meeting“ von Mark Zuckerberg

Screenshot Live Stream Townhall Meeting Mark Zuckerberg
Mark Zuckerberg im Townhall-Meeting in Berlin: 288.000 Facebook User sahen zu.

Das lang erwartete Facebook erste Townhall Meeting in Berlin ist vorbei. Registrierte Zuschauer mit offenbar vorher eingereichten Fragen kamen zu Wort. Per Livestream mit dem neuen „Facebook Live“ waren anfangs 233.00, gegen Ende dann 288.000 Zuschauer online dabei.

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Gibt es die VR Brille von Apple schon?

Derzeit häufen sich die Meldung nach denen Apple bereits eine VR Brille online vertreibt: https://curved.de/news/apple-store-verkauft-nun-das-view-master-virtual-reality-starter-pack-346347

Sie soll um die 14 Dollar kosten und natürlich mit dem iPhone funktionieren. Zielgruppe sind derzeit offensichtlich Kinder.

Hier ist der Link zum Produkt im US-Shop von Apple
http://www.apple.com/shop/product/HJKB2LL/A/view-master-virtual-reality-starter-pack?fnode=b8f9864e52da116c67385f6c00cae14471a2dc5dac70805ee55d06882d46a366e9c41a9e23e2f38ecc12507c7c1a4466950332cd5dc7e494a169f395b9547f52ad7f41fea37345817f8ce60539fe9c5428af69ec2dcb504e28696412ecf451ce

Im deutschen Shop ist noch nichts zu finden:

Bildschirmfoto 2016-02-06 um 13.07.41

 

Konsolidierung

So ab und an überfliegt man mal die Webseiten bestimmter Anbieter, um zu sehen, was denn so los ist. Gerade erstaunt mich, dass der Webhoster Revido schon seit Mai 2015 zu Alfahosting in Halle gehört.

18.000 Kundenverträge seien übernommen worden, heißt es. 2013 hatte es noch ein Produktfreshup gegeben.

Dies ist ein weiteres Zeichen einer Konsolidierung in diesem Markt. Marktführer 1&1 (United Internet Gruppe) möchte die Hostingsparte gerne als eigenständige Einheit an die Börse bringen, heißt es im Neunmonatsbericht 2015 (Link lädt PDF von United Internet, Textstelle Seite 15). Damit hätte dieser Geschäftsbereich eigenen Zugang zum Kapitalmarkt und könnte mit eigenen Aktien auch Übernahmen von Konkurrenten bewerkstelligen, insbesondere bei Investoren, die in dieser dynamischen Sparte weiter investiert bleiben wollen:

Nachdem der Webhosting-Markt in Europa inzwischen weitgehend verteilt ist, will United Internet – neben organischem Wachstum – zukünftig verstärkt auf Akquisitionen setzen. Durch die erfolgreichen Übernahmen der letzten Jahre von InterNetX, Sedo, Fasthosts, united-domains, Arsys und jetzt home.pl konnte United Internet weitreichende Erfahrungen hierzu sammeln. Vor diesem Hintergrund hat United Internet die Prüfung eines Börsengangs des Geschäftsbereichs „Business Applications“ beschlossen, für den im Geschäftsjahr 2015 ein Umsatz in Höhe von rund 600 Mio. 1 erwartet wird. Sollte die Prüfung zu einem positiven Ergebnis führen, soll die Börsennotierung Mitte 2017 erfolgen. Mit einem eigenständigen Kapitalmarktzugang und Applications-Aktien als zusätzlicher Akquisitionswährung würden Übernahmen zukünftig leichter eigenfinanziert werden können, da Verkäufer häufig mit einem Teil des Verkaufserlöses in der Branche investiert bleiben möchten, um am Wachstum und den Größenvorteilen des kombinierten Unternehmens zu partizipieren. (Quelle: Neunmonatsbericht 2015 der United Internet AG, Seit 15)

Ende April 2016 ist Schluß mit ClickAndBuy

Micropayment Dienstleister clickandbuy schließt zum 30.4.2016

Schade, ClickandBuy geht den Bach runter.

Ich als langjähriger Kunde und Nutzer dieses Bezahlsystems erhalte gerade eine Mail mit folgendem Inhalt:

wir möchten Sie heute darüber informieren, dass das Internet-Bezahlsystem ClickandBuy am 30.04.2016 eingestellt werden wird.

Bis zum Einstellungstermin steht Ihnen ClickandBuy weiter zur Verfügung. Sie können wie gewohnt mit ClickandBuy bezahlen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es vorkommen kann, dass ClickandBuy schon vor dem 30.04.2016 bei Ihrem gewohnten Wunschanbieter nicht mehr als Bezahlmöglichkeit zur Verfügung steht.

Ich habe ClickAndBuy als Zahlungsanbieter wahrgenommen, der sehr zuverlässig arbeitete. Durch die Verknüpfung mit dem Bankkonto war es recht einfach Geld aufzuladen.

Die große Alternative ist natürlich Paypal. Ich habe angefangen, Paypal zu hassen, als das Unternehmen eine Ebayzahlung „eingefroren“ hat, weil der Käufer sein Paypalkonto mit einer gestohlenen Kreditkarte aufgeladen hat. Dummerweise kann man aber als Verkäufer nicht überprüfen, aus welche Quelle das Geld stammt. Für Verkäufer ist Paypal keine sichere Zahlungsmethode. Das habe ich in diesem Fall lernen müssen. Mein Vertrauen in Paypal ist damit zerstört worden. Aufgrund der dämlichen Policies, die Paypal im Umgang mit anderen Konten hat, habe ich sogar angefangen, Paypal zu hassen.

Wenn immer es ging, habe ich also mit ClickAndBuy bezahlt, oder mit Lastschrift vom Bankkonto. Das war einfach und ging zumindest vor SEPA und den mörderisch langen IBAN Nummern. Zuletzt hatte ich ClickAndBuy in Zusammenhang mit iTunes in Gebrauch. Dummerweise ging mit Apple Music und ClickAndBuy als Zahlmethode die Familienfreigabe nicht.

ClickAndBuy gehört sei 2010 der Telekom. Leider hat man im Konzern es wohl versäumt, ClickAndBuy breit genug aufzustellen und man hat offensichtlich nichts in die Weiterentwicklung investiert. So überlässt man jetzt Paypal den Markt. Es stimmt wenig tröstlich, dass ab und an neue Zahlungsdienstleister für Micro Payment auf den Markt kommen.

Komischerweise wird der Dienst geschlossen und nicht wie branchenüblich verkauft oder wenigstens billig vertickt. Man muss sein Guthaben übrigens rechtzeitig wegtransferieren oder aufbrauchen.

„Recht auf Vergessen“: Müssen jetzt auch ähnlich klingende Namen aus der Suchmaschine?

Screenshot Metager.de Websuche
Metager.de ist eine Meta-Websuche, die viele Quellen abfragt und auf die Indizes mehrerer Anbieter zugreift, um möglichst passende Ergebnisse bereitzustellen. Zudem ist eine anonyme und trackingfreie Websuche möglich.

UPDATE

Das Landgericht Hannover  hat die Eilbedürftigkeit des Anliegens Mitte Januar 2016 abgewiesen. Entschieden ist der Fall allerdings nicht. Ob das „Recht auf Vergessen“ sich auch auf Assoziationen bezieht, also auch auf Suchtreffer, die beispielsweise durch Tippfehler ausgelöst werden, bleibt noch zu entscheiden.


SUMA-EV ist Betreiber der Suchmaschine MetaGer: Die Gefahr für den
MetaGer-Betrieb ist aber nicht gebannt. Die bisherige Gerichtsentscheidung
lehnt die Klage nur aufgrund mangelnder Eilbedürftigkeit ab; eine
Entscheidung in der Sache liegt nicht vor. Wenn die Klägerin in die
Berufung oder ins Hauptverfahren geht, dann kann das Verfahren auch ganz
anders ausgehen. Eine Entscheidung gegen MetaGer würde den Betrieb aller
Suchmaschinen in Deutschland gefährden. Das Internet in Deutschland wäre
kaum mehr nutzbar, die Digitale Agenda wäre Makulatur.

 

Unschickliche Internet-Urteile mit Facepalm-Garantie war man gelegentlich eher  vom OLG Köln gewohnt. Das Landgericht Hannover ist aber ein guter Kandidat, diese Stellung zu übernehmen.

Durch die Klage einer Rechtsanwältin aus Norddeutschland droht dem SUMA-EV, der als gemeinnütziger Verein der Betreiber der Meta-Suchmaschine MetaGer.de ist, das Aus.  Metager bezeichnet sich als Deutschlands größte und sicherste Websuche.

Die Anwältin fordert, das „Recht auf Vergessen“ auch auf Assoziationen zu den beanstandeten Begriffen, beispielsweise Namen, auszuweiten.

„Würde der Klage stattgegeben, wäre das das Aus für alle Suchmaschinen in Deutschland“, sagt Wolfgang Sander-Beuermann, geschäftsführender Vorsitzender des SUMA-EV.  „Eine Klageflut würde ihren Betrieb unmöglich
machen“.  Sicher ein schwerer Schlag gegen den Internetstandort Deutschland, der im weltweiten Vergleich ohnehin einen schweren Stand hat.

Der Fall ist nach mündlicher Verhandlung wegen einer Einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Hannover. Am 13.1.2016 will das Gericht das Urteil verkünden. Die Klage ist also nicht abgewiesen worden. Prozessbeobachter hatten dies allerdings erwartet.

Konkret klagt die Rechtsanwältin, Links zu löschen, die auf Webseiten mit
einem Namen zeigen, der dem ihrem nicht entspricht, aber ähnlich ist. Lässt man, so die Begründung der Einstweiligen Verfügung, in dem Namen der Anwältin einen Buchstaben weg, so werden beim Suchen nach diesem Namen Ergebnisse angezeigt, die der Klägerin missfallen.

Bezug genommen wird dabei auf das EuGH-Urteil vom 13.5.2014 zum „Recht auf Vergessen“.

Würde der Klage stattgegeben, könnte sich jeder auf das „Recht auf Vergessen berufen“, um nahezu beliebige Inhalte löschen zu lassen. Suchmaschinen wären damit sinnlos.

Suma e.V. schreibt 5.000 Euro für Projekte und Konzeptideen aus

Symbolbild: Geschäftsmann steht vor einer blauen Wand mit Datenvisualisierungen

Suma e.V., ein in Hannover beheimateter gemeinnütziger Verein, der sich für freien Wissenzugang einsetzt, schreibt jedes Jahr einen Preis aus, mit dem Beiträge oder Arbeiten prämiert werden, die sich mit Informationskultur im weitesten Sinne beschäftigen. Den Projektträgern oder Initiatoren winkt ein Geldpreis von insgesamt 5.000 Euro. In diesem Jahr geht es um die Frage, wie das Web von Morgen aussehen soll.

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