Warum schreiben Journalisten eigentlich so wenig über deutsche Webfirmen?

Zur Zeit kommt es mir so vor als würden wieder einige Beiträge in Zeitungen und Zeitschriften erscheinen, die sich mit der Frage über das Verhältnis von Deutschland und Europa und dem Internet auseinandersetzen. Möglicherweise ist die durch die Prism-Debatte neu belebt worden.

Aktuell erschienen: Der Beitrag in der „Zeit“ über das Elend der deutschen Suchmaschinen. Der Autor berichtet in diesem Artikel die Google-Monokultur im deutschen Suchmarkt (was schnell mal mit dem Onlinewerbemarkt gleichgesetzt wird), das Scheitern des Subventionsprojekts „Quaero“.

Es scheint mir so, dass es in Deutschland auch nicht so viele Journalisten gibt, die etwas faktenreicher und tiefgründiger über Internetthemen berichten können. Ständig der warnende Tenor vor Big Brother, totaler Überwachung, Abzocke und Terroristen, die sich offensichtlich im Web tummeln. Gelegentlich auch zu lesen:  mit viel Häme überzogene Berichte über Fails deutscher Internetfirmen. Man denke nur an StudiVZ.

Es fehlt ein kompetenter Technologiejournalismus, der nicht nur von PR-Meldungen oder Warnungen von Daten- und Verbraucherschützern angetriggert wird. Wann haben wir in deutschen Leitmedien Berichte über neue Webtrends aus Europa oder Deutschland gelesen? Lieber berichtet man über die neunen Social Media Trends wie Vine oder warnt erneut vor Whatsapp etc.

Es gibt einige deutsche Medien, dazu zähle ich golem.de, t3n.de, heise.de, die gelegentlich über deutsche Webfirmen berichten. Daneben gibt es Nischenpublikationen wie deutschestartups.de oder die gruenderszene.de. Dort werden tatsächlich neue Entwicklungen erst einmal unaufgeregt dargestellt.

Der Rest der Journaille – so scheint es mir – reduziert das Webbusiness auf die Big4: Amazon, Google, Facebook und Apple. Selbst über unbestritten sehr erfolgreiche Web-orientierte Unternehmen wie 1&1 in Karlsruhe wird erstaunlich wenig berichtet.

Ein Umstand, über den sich 1 & 1 – Vorstand Dommermuth auch schon öffentlich in einem Spiegel-Interview beschwert hat: „Als Google vor rund einem Jahr mit fünf Millionen Euro eine Berliner Uni sponserte, wurde der Konzern gefeiert. Wir zahlen diese fünf Millionen als Steuern jede dritte Woche aufs Neue. Darüber spricht kein Mensch.“

Woran liegt das? Vermutlich weil die meisten Journalisten ebeso wie Politiker eben überhaupt nicht verstehen wie der Konzern das Geld verdient.Da wundert es auch nicht, dass sich die Bundeskanzlerin Sätze produziert wie „Das Internet ist Neuland für uns„, wobei man das wahrscheinlich auf einen schlechten Ghostwriter zurückführen kann – Merkel ist ja mit Videobotschaften und Webchats eigentlich vorne dabei.Dennoch erinnert das missglückte Statement an selige Helmut-Kohl-Zeiten, der in einem Interview angesprochen auf den Ausbau der „Datenautobahn“ antwortete: „Für den Bau von Autobahnen sind neben dem Bund hauptsächlich die Länder zuständig!“ (RTL+, „Gefragt…“ mit Hans Meiser, 03. März 1994). 

Google vs. Wolfram Alpha am Suchbeispiel „bitcoin“

Ich finde es ja eigentlich sehr bedauerlich, dass es bis heute noch keine für Deutschland lokalisierte Version der Suchmaschine Wolfram Alpha gibt. Für viele Suchen wäre die Daten-orientierte Herangehensweise einfach zielführender.

Ich habe das mit dem Suchterm „bitcoin“ versucht und mit Google verglichen (links Google Websuche, rechts W.A.):

Google zeigt – war zu erwarten – Wikipedia (eigentlich könnte man doch, wenn man eh erstmal grundsätzlich wissen will, das „bitcoin“ ist, gleich zu Wikipedia). Ich bin eingeloggt. Google sollte meine Suchhistorie kennen und ich habe „bitcoin“, „bitcoin miner“, „bitcoin Kurs“ usw schon sehr oft gesucht. Man hätte annehmen können: Der sucht nach dem Kurs.

Dennoch zeigt mir Google den für mich nicht mehr relevanten Wiki-Beitrag als ersten Treffer. Was mir auch noch sofort auffällt: Es wird kein Knowledge Graph angezeigt, obwohl sich das wie ich finde, sehr anbieten würde. Soweit her ist es offensichtlich also mit der Suchpersonalisierung gar nicht.

Zuerst dachte ich, bei gleicher Sucheingabe, zeigt mir Wolfram Alpha die für mich relevanteren Ergebnisse. Tatsächlich sehe ich gleich einen Umrechnungskurs und eine graphische Darstellung des Kurses über die Zeit. Aber: Wolfram Alpha interpretiert „bitcoin“ als „1 US Bit“ in Cent umzurechnen. Ich musste wieder Google bemühen, um überhaupt „US Bit“ richtig zu interpretieren. Das ist ein Achtel Dollar, also 12.5 US-Cent, was W.A. auch angibt. Dazu bekomme ich netterweise die Umrechnung in Euro, allerdings ist es nicht das, wonach ich suchen wollte und dunmmerweise lässt sich W.A. auch nicht zu einer alternativen Interpretation von „bitcoin“ bewegen. Schade!

Deutsches oder amerikanisches Schnüffeln

Update 17.07.2013 
CSU-Politiker Uhl gibt indirekt zu: Schon jahrelang Kenntnis von US-Spähprogrammen


Im Gleichklang mit Innenminister Friedich sprach Uhl in einem Interview mit dem Südwestfunk davon, dass sich der Nutzer selbst um die Sicherheit seiner Daten kümmern solle, da Nationalstaaten „in keiner Weise“ dies mehr leisten könnten. Das könnte man auch als Bankrotterklärung des Staates in Internetangelegenheiten werten.

Im gleichen Interview sprach er indirekt auch davon, dass „die Bundeswehr und andere deutsche Stellen“ schon mehrere Jahre von US-Spähprogrammen wissen, das sei „im Grunde nach“ nach 9/11 bekannt gewesen, zudem ja Geheimdienste zusammenarbeiten und Erkenntnisse austauschen.

http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/tagesgespraech/-/id=660264/nid=660264/did=11424170/mxr6h4/index.html


Update
Inzwischen kommt auch die Rolle des BND stärker zu Vorschein. Am 2.7.2013 berichtete Heise darüber, dass Whistleblower aus dem Umfeld des Betreibers des deutschen Internetautauschknotens De-CIX bestätigt haben, was viele vermuteten: Ein Teil des Traffic wird für „andere Bedarfsträger“ ausgeleitet.

Grundlage dafür ist das Artikel-10-Gesetz (PDF), das das grundgesetzlich verbriefte Recht aus Post- und Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10 (daher heißt es auch so), einschränkt. Beschlossen im Juni 2001 – vor den Terroranschlägen am 11.September 2001 in den USA !

Wenn wir also über die Amerikaner schimpfen, wie sie die Welt und „befreundete Staaten“ belauschen, sollte man nicht darüber hinwegsehen, in wie weit der deutsche Internetverkehr durch Geheimdienste überwacht wird. Wahrscheinlich hat der BND aber nicht die notwendigen Ressourcen, um starke Verschlüsselung zu brechen oder große Teile des Rohtraffic für nachgelagerte Big Data zwischenzuspeichern.

Ursprünglicher Beitrag 
Der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl nimmt den #PRISM – Abhörskandal zum Anlass, eine IT-Sicherheit „made in Germany“ zu fordern , wie Heise schreibt. Uhl ist dem einen oder anderen vielleicht noch bekannt von Sätzen wie „Deutschland wird von Sicherheitsleuten regiert„.

Man könnte das falsch verstehen, nämlich so als ob Uhl, den manche auch als reaktionär einstufen, sich um den Datenschutz seiner Wähler kümmern wolle. Wahrscheinlich ist das Gegenteil der Fall. Uhl gehört zu den Befürwortern der Quellen-TKÜ und schreibt auch auf seiner Website (der Beitrag nimmt Bezug auf Terrorismus und Anschläge der „NSU“):

Die Behörden müssen sich immer fragen, und das ist die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit, haben wir das richtige Instrumentarium. Ist der Staat blind und taub und kann solche terroristischen Vorbereitungshandlungen erkennen oder nicht? Wenn er sagen muss, wir sind nicht in der Lage, die Vorbereitungshandlungen, die Kommunikation von Terroristen, die dauern ja Wochen und Monate in der Verabredung solcher Terroranschläge, wenn der Staat dies nicht erkennen kann, muss er sein Instrumentarium nachbessern, und das gilt auch für Deutschland.

Mein Eindruck: Amerikanisches Datensammeln soll wohl nach Uhl Willen – vielleicht auch nach Willen der CSU, denn jemanden wie Uhl sind vielleicht extremere Positionen, aber nicht für ungedeckte Alleingänge zuzutrauen – durch deutsches Schnüffeln ersetzt werden.

Tatsächlich: 500€ von Paypal nicht gewonnen

Paypal hat versehentlich Gewinnmails versendet. Da ich mir nicht bewusst war, an einem Gewinnspiel von Paypal überhaupt teilgenommen zu haben, habe ich diese Mail gar nicht wahrgenommen.

Erst jetzt – nach den Berichten – fiel mir auf, dass mir 500 Euro wohl entgangen sind.
Naja, vielleicht beim nächsten Mal, denn „Leider wurde diese Email aufgrund eines Fehlers und technischen Versehens versandt und ist daher ungültig“ und damit niemand auf die Idee kommt, sich das Geld einzuklagen, heißt es weiter: „Zur Klarstellung: Diese Mitteilung stellt eine Anfechtung der Email vom 7.6.2013 in Bezug auf das Gewinnspiel nach§§ 119, 120 BGB dar.“

Was hätte ich mit dem Gutschein wohl gemacht? Ein Nexus 4?

NSA kein Google-Trend?

Es gibt seit einiger Zeit auch für Deutschland unter http://www.google.de/trends/ eine Darstellung, welche Suchbegriffe im Verlauf der letzten Tage „Trend“ in der Suchmaschine waren.

Die Suchanfragen am Samstag drehten sich um die TV-Oldtimer „Wetten, dass“ mit „Michael Hunziker“ und „Stefan Raab“. Von „NSA“ oder „Prism“ ist komischerweise nichts zu sehen. Als einziges internetnahes Thema erscheint „Paypal“. Das gab es eine Panne mit den versehentlich verschickten Gewinnbenachrichtigungen.

Erstaunlich, wie wenige Suchanfragen wie „Hochwasser“ es offensichtlich gibt:

Aber vielleicht ist den Leuten sowohl das Überwachunsgthema wie auch das Hochwasserthema relativ egal order nicht suchrelevant.

Das Trend-Tool zeigt auch einige Topsuchen aus verschiedenen Kategorien. Da gibt es eine Rubrik „Regierungsbehörden“.Ganz augenscheinlich sind damit amerikanische Behörden gemeint und die Analyse basiert auf dem amerikanischen Index.

Doch NSA und Prism sind auch in den USA an diesem Wochenende ein Riesenthema. Von daher ist es schwer nachzuvollziehen, dass ausgrechnet „United Nations“ laut Google Trends der „trending topic“ sein soll. Danach kommen mit großem Abstand „US Senate“ und „US Kongress“.

Es sieht eher so aus als sei das Problem NSA-Zugriff auf Server von Internetfirmen weggefiltert worden.

Es ist übrigens nicht so, dass Behörden, die die Sicherheit des Landes betreffen per se nicht in Google Trends vorkommen: Die Homeland Security ist auch als Topic dabei, allerdings ganz weit unten. 

Neues aus Bluffdale?

Die Aufregung auch in Deutschland war groß, als die Süddeutsche mit einer Story aufmachte, wonach in den USA praktisch der komplette Datenstrom von Google, Amazon, Microsoft, Facebook über die National Security Agency (NSA) ausgewertet wird.

Hier ist eine nette Infografik zum Aufbau und der Funkitionsweise der NSA.

Dass die NSA in Bluffdale eine Riesenanlage (Datacenter) gebaut hat, ist schön länger (durch den Informanten und Exmitarbeiter William Binney) bekannt und das Ansinnen der Behörde eigentlich auch: Den Datenverkehr zu scannen und und in der Lage zu sein, auch sichere Verschlüsselungen zu brechen. Blöderweise kann aber jeder US-Bürger und natürlich auch Ausländer damit überwacht werden (das erinnert an die TV – Serie „Person of Interest„, die in Deutschland abgesetzt worden ist, weil das Publikum von RTL die Szenerie nicht verstanden hat).

Die Vorwürfe von ihm gegen die US-Regierung sind etwa ein Jahr alt und Wire hat darüber ausführlich berichtet: http://www.wired.com/threatlevel/2012/03/ff_nsadatacenter/

Irritierend waren Formulierungen in einem angeblich geleakten Dokument, wonach die staatlichen Behörden „direkten Zugriff“ auf die Server der Unternehmen haben. Dies sei im sogenannten Prism-Programm so auf Basis geltenden Rechts wie dem Patriot Act oder FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act), unter denen auch die Echelon – Anlagen in Deutschland fielen.

Die Frage ist natürlich, ob die gezeigte Prism-Präsentation echt ist. Besonders professionell gestaltet wirken Logo und Aufmachung ja nicht gerade. Da wäre vielleicht ein Design-Job frei, wie der englische Guardian bemerkte, der auch festgestellt hat, dass auch englische Geheimdienste auf die Erkenntnisse aus der NSA-Datenflut zugreifen konnten. Involviert ist hier der britische GCHQ mit dem harmlos klingenden Namen Goverment Communications Headquaters, der allerdings auch in kalten Kriegszeiten in Deutschland Echelon mitbetrieben hat.

Ernst genommen wird die Affaire, die auch den US-Präsindenten unter Druck geraten lässt dennoch erstaunlich heftig. Nach dem 11.September 2001 war Abhören salonfähig geworde, egal was, egal wo, egal wen – wenn’s nur dem Kampf gegen den Terror dient.

Auch wenn man in USA Datenschutzfragen nicht mit der Intensität diskutiert und bewerten wie in Deutschland, lassen sich auch Amerikaner nicht gerne von ihrer Regiererung überwachen. Verkaufbar ist das nur unter dem Totschlagargument Terrosismusbekämpfung, doch die Beweise dafür, dass man ein solches System wie Prism braucht, fehlen.

Die Amerikaner lassen sich die NSA nun einiges kosten. Überwachung der eigenen Bevölkerung hat noch nie besonders gut funktioniert – in Deutschland hat man das über einige Jahrzehnte zumindest im östlichen Teil sehr ernsthaft versucht und alles eingesetzt, was damals technisch und menschlich möglich war. Die CIA war dabei und sollte eigentlich daraus gelernt haben (Stichwort Rosenstolz).

Insbesondere Apple und Google dementieren, dass es Zugriff auf deren Server von staatlicher Seite gibt. In Google Plus finden sich zitierten Dementis, verbreitet über den Account von +MattCutts (http://googleblog.blogspot.de/2013/06/what.html) und +LarryPage.

Ich hatte gestern eine interessante Diskussion mit Leuten, die ohnehin sehr Google kritisch eingestellt sind. Eine Stimme meinte, man könne „schon selbst etwas tun“, zumindest die Big4 meiden (Google, Microsoft, Facebook und Apple).

Auch der hessische Justizminister hat sich – ich finde naiverweise – dafür ausgesprochen, die betroffenen, d.h. erst mal die ständig benannten US-Anbieter zu meiden. Ansonsten zeigt sich Verbraucherschutzministerin Aigner empört, leider hört man von den Piraten nichts (da sollte man eigentlich die Kompetenz am ehesten vermuten).

Ich denke, der Schein der seeligen Internetinsel trügt: Wer auf deutsche oder auch europäische Anbieter setzen will, muss zunächst erstmal welche finden: Auch Anbieter mit deutsch klingenden Namen haben Filialen in den USA und damit dürfte Patriot Act für sie ebenso gelten. Internetinfrastruktur ist international. Pure lokale Player sind sehr selten. Dazu gehören 1&1 (und damit auch mail.com, web.de, gmx.xyz), Deutsche Telekom mit T-mobile), Hetzner (Dienstleister für Jimdo) und viele viele mehr. Google, Facebook, Apple liefern Dementis und Beteuerungen, es gäbe keinen „direkten Zugriff“ auf die eigenen Server. Von deutscher international aktiver Seite hört man auffällig wenig.Man hält sich zurück, solange die deutschen Internetnutzer sich dem noch nicht bewusst geworden sind.

Die größten Infrastrukturanbieter sind (nach Markosweb.com; gelb markiert die europäischen bzw. deutschen) :

1. GoDaddy.com 480662 139801 114836
2. Google 416917 8961 13579
3. THEPLANET.COM INTERNET SERVICES 338908 79727 128702
4. Bluehost 178043 48370 26205
5. SoftLayer Technologies 148042 55884 57967
6. Ovh Systems 126252 25010 16722
7. Hetzner Online AG 125884 40265 27697
8. Rackspace Hosting 122243 68806 21835
9. 1&1 Internet AG 117878 62421 9091
10. New Dream Network, LLC 85968 13341 13830
11. Layered Technologies 83124 55991 41211
12. Oversee.net 79935 50713 35268
13. Secure Hosting 76057 59658 19197
14. Peer 1 Network 72991 42038 61947
15. The Endurance International Group 71332 17522 13297
16. AMAZON.COM 61126 30577 15372
17. 1&1 Internet 60942 7923 10886
18. Castle Access 58171 48388 19896
19. Plus.line AG 57107 46894 15188
20. MEDIA TEMPLE 55400 14330 10018

Diese europäischen bzw. deutschen Anbieter unterhalten in den USA Büros, Datacenter, Firmenableger und fallen dementsprechend unter den Patriot Act und andere einschlägige Gesetze.

Nacktprotest scheint zum Volkssport zu werden

Jetzt auch hüllenloser Protest bei GNTM. Zumindest in den aktuellen Medien kann man damit auf ein Bild und laufende TV-Kameras hoffen.

Was in Deutschland eher harmlos ist, kann in anderen Teilen der Welt brandgefährlich sein, wie das Beispiel Tunesien zeigt:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/tunesien-femen-aktivistin-in-psychiatrische-klinik-eingewiesen-a-890627.html

http://www.cicero.de/weltbuehne/femen-proteste-in-tunesien-barbusig-fuer-gleichberechtigung/54186

Eher harmlos ist der Nacktprotest vor dem Berliner Kanzleramt:
http://www.stern.de/politik/deutschland/protest-vor-kanzleramt-femen-frauen-fordern-merkel-heraus-2021975.html

Bei Flickr: http://www.flickr.com/photos/phopectiveberlin/8975708985/ 

Erwartet die Demonstrantinnen eigentlich noch etwas strafrechtliches (außer dass man mehr oder weniger ruppig abgeführt wird)? Erregung öffentlichen Ärgernisses? Widerstand gegen die Staatsgewalt? Verstoß gegen das Demonstrations- und Versammlungsrecht?

Extrem schnell und ruppig reagierte die Polizei gestern in Berlin auf eine Femen-Aktion am Rande der Konvoistrecke beim Obamabesuch, mit dem die Aktivistinnen Obamas Unterstützung zur Freilassung der in Tunesien inhaftierten Oben-Ohne-Demonstrantinnen gewinnen wollten („Obama help“). Doch die Aktion dauerte nur wenige Sekunden und der Staatsgast dürfte kaum etwas mitbekommen haben. Dafür war das Polizeiaufgebot zu massiv:
http://www.stern.de/panorama/femen-in-berlin-nackter-protest-bei-obama-besuch-2027110.html

Hier der Post dazu auf der russischen Femen-Website und hier die Bilder.

Affiliatemarketing: Wenn zwei konkurrierende Onlinedienste sich streiten…

Affiliate Marketing ist heute, 2013, nicht nur nahezu vertane Liebesmüh‘, sondern kann für Webseitenbetreiber (Publisher) regelrecht gefährlich sein.

Für viele Webseitenbetreiber schien die Beteiligung an Affiliateprogrammen in den Doppelnullerjahren (ca. 2001 bis 2005) eine Möglichkeit zu sein, einige Euros mit einer Website zu generieren. Manchmal funktionierte das sogar, oftmals konnten wenigstens die Hostingkosten wieder eingefahren werden.

Damals wurde die eine oder andere Content – Site, die sich mit einem bestimmten Thema beschäftigt hat, tatsächlich noch in Suchmaschinen gefunden.

Niedergang des Affiliatebereichs

Heute sind die meisten Sites, die Affiliatelinks eingebaut haben, so weit abgewertet, dass diese fast nicht mehr sichtbar werden (Google nennt sie Thin Affiliates und rechnet diese dem Webspam zu). Mit der Teilnahme an Affiliateprogrammen ist kaum mehr Umsatz zu machen – von den absoluten Topplayern wie Dienste im Preisvergleichssegment mal noch abgesehen.

Das ist natürlich für Webseitenbetreiber schade, aber auch für Werbetreibende, denn: Gerade in Märkten und Nischen, in denen Onlinewerbung teuer ist, ist ein gut gesteuertes Affilieateprogramm in der Lage, neue Leads über Affiliates vergleichsweise günstig zu generieren.

Rolle der Affiliates in der Customer Journey

In der Customer Journey spielen Affiliateseiten, die einen Mehrwert bieten, z.B. indem sie den potentiellen Kunden den Weg durch den Tarifdschungel etwas einfacher machen, durchaus eine zunehmend wichtige Rolle (Stichwort Leadnutrition und Contentmarketing).

Völlig sinnlos wird es für Webseitenbetreiber allerdings, Programme einzusetzen, die Werbemittel mit juristisch umstrittenen Aussagen anbieten. Dann haftet der Affiliatepartner des Anbieters für Rechtsverstöße mit.

Ein aktuelles Beispiel liefert der Testsieger-Krieg zwischen Elitepartner und Parship. Beide Onlinedienste, die beide mit großen Budgets beworben werden, streiten sich im Frühjahr 2013 um die Rechtmäßigkeit, sich in der Werbung auf einen Stiftung-Warentest-Artikel beziehen zu dürfen.

Im Abmahnland Deutschland überziehen sie sich mit Verfügungen und ziehen vor Gericht, wollen aber (wie Parship) auf die Inkludierung der Testsiegerlogos in Onlineads und TV Werbespots nicht verzichten und lassen es auf einen Prozess ankommen. So verwendete Parship einen Bezug auf ein für Parship positives Testergebnis aus dem Stiftung Warentest Heft 3/2011. Der Konkurrent, ElitePartner, wendet ein, dass das Testergebnis schon zu alt sei, denn zwischenzeitlich sähe Parship ja ganz anders aus.

Beispiel: Die juristische Auseinandersetzung zwischen den Datingsites ElitePartner und Parship

Da sich deutsche Gerichte mit Internet- und Onlineangelegenheiten traditionell sehr schwer tun, ist das Risiko sehr hoch, zu unterliegen. Meist kann überhaupt nicht abgeschätzt werden, wie das angerufene Gericht die Angelegenheit sieht und urteilt.

Im aktuellen Fall erging am 23.5.2013 eine Einstweilige Verfügung an Parship, die Formulierungen in Bezug auf das Testergebnis 2011 mit Aussagen wie „Ich bin einfach gerne beim Testsieger“ oder „Ich habe einfach wenig Zeit, deshalb gleich zum Testsieger“ zu unterlassen. Moniert worden sind die TV Spots auf N24 und Tele5.  

Parship hat dann offensichtlich allen Online-Affiliatepartnern eine E-Mail (Friendly-from „Rechtsabteilung“, was ein wenig wie Spam aussieht) und ein Schreiben zugestellt (mit normalem Brief), in dem bei Androhung von Schadensersatzansprüchen die Entfernung von „Testsieger“-Aussagen gefordert wird – was formaljuristisch wohl in Ordnung ist. Dem Affiliate-Thema hat man sicherlich keinen guten Dienst erwiesen.

Parship muss sich den Vorwurf gefallen lassen, es „darauf ankommen“ haben zu lassen. Dass die Testaussage umstritten ist, war bekannt. Offensichtlich sind die Testsieger-Aussagen aber so werbewirksam und konversionstreibend, dass man gerade in einer für die Branche so wichtigen Zeit wie dem Frühling nicht darauf verzichten wollte.

Man hat meiner Einschätzung nach mit einer Einstweiligen Verfügung gegen die TV-Spots gerechnet. Die Kosten für das Verfahren (Gegenwert schätzungsweise TV-Spotkosten für 3 bis  4 Tage) waren in die Werbekampagne wohl schon eingepreist. Wäre man vom Urteil überrascht worden, wäre die Reaktion und das Mailing an die Affiliatepartner nicht so unmittelbar erfolgt. Zudem ist es auch nicht das erste Mal, dass Parship diese Reaktionen zeigt.

Sites ständig prüfen, Kampagnen im Auge behalten

Was heißt das nun für die Affiliatepartner-Seiten: Es ist also laufend zu prüfen, welche Werbemittel der Werbepartner einsetzt, auch wenn diese vom Adserver stammen. Tückisch ist auch, wenn Screenshots und Thumbnails umstrittene Testsieger-Logos oder Formulierungen zeigen.

Das alles erfordert natürlich einiges an Aufwand und Aufmerksamkeit. Für ein bis zwei Sales im Vierteljahr lohnt sich das nicht.

Wenn das Affiliateprogramm eher verzichtbar ist, da es ohnehin nicht besonders performt, sollte man solche strittigen Programme vielleicht pausieren oder kündigen. Man muss sich dann überlegen, ob es das Risiko wert ist, eine Kampagne mitzugehen. Auch wenn für den Seitenbetreiber keine externen Kosten anfallen: Solche kurzfristigen Änderungen sind ausgesprochen lästig, bringen nichts und nerven nur.

Warum Gerichtskosten nicht lieber in Produktentwicklung investieren?

Ich frage mich, ob solche Kleinkriege, die auch auf den Rücken von Drittparteien ausgetragen werden, langfristig erfolgreich sein können.

Dieses in juristische Auseinandersetzung investierte Kapital könnte man ja auch für die Produktentwicklung hin zu einer Differenzierung oder zur Verbesserung der User Experience einsetzen. Dann würde sich vielleicht auch der Druck mindern, jeden kleinsten Schritt des Konkurrenten mit einem nahezu identischen Angebot argwöhnisch beobachten zu müssen.

So könnte man die Themen mobile Nutzung, verbessertes Matchmaking und sowie Aktivierung konsequenter angehen ehe es den internationalen Diensten gelingt, in Deutschland Fuss zu fassen oder die Social Media Plattformen mehr Dating-Fetaures etablieren.

Auch mit den Affiliatepartner könnte man konstruktiver zusammenarbeiten, sie mit Background füttern, Sonderaktionen fahren (nicht nur immer wieder die langweilige Rallye). Das machen manche Werbetreibenden schon besser als andere. ElitePartner hat für Mai 2013 eine Gutscheinaktion aufgelegt, während Parship Abmahnungen nach § 314 II BGB verschickt.

BGH wirft Google Verletzung der Prüfpflicht beim Autocomplete-Feature in der Suche vor

Das sollte nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht mehr passieren, zumindest nicht, wenn sich dagegen jemand beschwert: Bei Eingabe von „bettina wulff“ in die Google Suche wurde bisher der Suchterm „bettina wulff rotlicht“ vorgeschlagen (Autocomplete).

Screenshot von heute, 14.5.2013 – 10:41 Uhr

Im konkreten Fall vor dem Bundesgerichtshof ging es um eine Revision, die ein Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika angestrengt hat, nachdem ein Berufungsgericht vorher keine Verletzung eines Persönlichkeitsrechts durch die Autocompleteergänzung mit „Scientology“ und „Betrug“ erkennen konnte.

Der Bundesgerichtshof sieht nicht in der algorithmischen Erfassung von beliebten Suchanfragen das Problem, sondern in der nicht erfolgten Überprüfung, ob Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Google wird für Deutschland wohl ein Feature erstellen müssen, mit dem betroffene User Beschwerde einreichen können, um dann rechtlich problematische Suchanfragen zumindest als Autocomplete-Vorschlag unterdrücken zu können.

Urteil des VI. Zivilsenats vom 14.5.2013 – VI ZR 269/12 –