Wie Spiegel Online heute schreibt, beginnt Google damit, neue Content-Richtlinien bei blogger.com umzusetzen. Das bedeutet, Blogs mit „nicht jugendfreien Inhalten“ können gelöscht werden, und zwar dann, wenn Blogger mit nicht-jugendfreien Inhalten Geld verdienen wollen: „Erstellen Sie beispielsweise keine Blogs, bei denen ein erheblicher Teil des Inhalts aus Werbung oder Links zu kommerziellen Pornografie-Websites besteht“, heißt es in den Content-Richtlinien.
Dabei weiß aber niemand, was ein „erheblicher Teil“ ist: Ein Banner, ein Text, der sich werbend oder überhaupt mit einem Porno-Angebot auseinandersetzt?
Un was ist „nicht-jugendfrei“. Dieser Begriff ist nicht exakt definiert und Auslegungssache.
Wie sich die Richtlinien lesen, erlaubt Google wohl nach wie vor, explizite Inhalte, wenn der Blog entsprechend gekennzeichnet ist. Nur Geld soll man damit nicht mehr verdienen dürfen. Die Grenzen allerdings dürften fließend sein. Schon Links zu kommerziellen Pornoangeboten können problematisch sein und zur Löschung führen.
Wer entsprechende Blogs betreibt, sollte wohl besser an einen Umzug denken. Als Alternative empfiehlt es sich, die WordPress-Software selbst auf einem Hosting-Account zu installieren und die Inhalte zu migrieren. Das WordPress-Netzwerk unter wordpress.com hat übrigens ähnliche Restriktionen, was die Vermarketung von Erotikinhalten angeht. Tumblr Blogs werden in der Google Suche nicht angezeigt.
Neben WordPress, das viel kann, aber für viele Anwender schon überdimensioniert erscheint, gibt es seit einiger Zeit einige Alternativen, die einen sehr viel minimalistischeren Ansatz bieten: Dazu gehören Koken, Craft, Anchor und Dropplets.
Was man dafür allerdings braucht, ist ein Webhosting-Account, den man bei einem professionellen Anbieter nicht umsonst bekommen wird. Die Kosten bewegen sich im Bereich 3 bis 6 Euro pro Monat. Wer vorhat, mit den Inhalten Geld zu verdienen, sollte diese Investition auf sich nehmen.
Allerdings schließen auch manche deutsche oder europäische Hoster in ihren Nutzungsbedingungen erotische oder Ü18-Inhalte aus oder verlangen Aufpreise. Grund dafür ist Mehraufwand für das Supportteam aufgrund Beschwerden oder Ermittlungsersuchen staatlicher Stellen, die bei Erotikwebsites mit höherer Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind.
Zudem muss man beachten, dass eine anonyme Veröffentlichung dann nicht mehr möglich ist: Wer eine eigene Domain betreibt, wird in die öffentlich zugänglichen Whois-Datenbanken eingetragen, mit Klarnamen und ladungsfähiger Adresse. Bei Blogger.com oder anderen gratis Blog-Diensten ist das nicht der Fall, so lange man keine eigene Domain hat. Allerings gibt es auch für solche Blogs eine Impressumspflicht, gerade dann, wenn man gewerblich tätig ist, d.h. eine Website mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt. Das allerdings kann bei dieser Thematik dann aber auch ein Sicherheitsrisiko sein.
Sehr tolelr Beitrag. Hat mir gut gefallen.