Vermutlich ist das nur im Land der Häuserverpixeler und Abmahnanwälten möglich: Die Post soll 2000 Euro an einen Kläger in Bremen bezahlen, der einmal zuviel die Wurfsendung „Einkauf aktuell“ erhalten hat und in der Vergangenheit sich eine Unterlassungserklärung an Land ziehen konnte. Hier ist der Artikel in der Online-Welt.
Immer wieder erfährt man von Urteilen hochinstanzlicher Gerichte, die solchen juristischen Tricks Vorschub leisten. In diesem Fall muss die Post nun, wenn sie wieder Einkauf aktuell einwirft, satte 250.000 Euro zahlen, weil das Recht auf informationelle Selbstdarstellung verletzt wird. Verkauft wird dies nun als origineller Sieg für den Vebraucherschutz. Endlich ein positives Urteil für die „Werbegeschädigten“. Ohne ein ausgesprochener Post-Fan zu sein, vermisse ich hier aber jede Verhältnismäßigkeit. Da will jemand, dass keine Werbung in seinen Briefkasten geworfen wird, erwirkt eine Unterlassungserklärung und weil Einzelwünsche bei Massensendungen schwer zu realisieren sind, passiert es eben doch einmal, dass wieder eine Werbebotschaft eingeworfen wird. Folglich werden 2.000 Euro fällig und wenn es nochmal passiert dann eine Viertel Million. Eigentlich toll, wenn man so ein lukratives Geschäftsmodell gefunden hat.